Die Resolution 2009 (2011) des Sicherheitsrates vom 16. September 2011 hebt einige der Maßnahmen gegen Libyen auf. Nicht aufgehoben ist die Ermächtigung, mit militärischen Mitteln den Schutz der Zivilbevölkerung zu erreichen. Dies verwundert.

Nunmehr meldet Spiegel Online dass die libysche Übergangsregierung die NATO offiziell darum gebeten habe, den Militäreinsatz bis Ende des Jahres fortzuführen.

Ende des Jahres muss der Sicherheitsrat erneut über die Maßnahmen gegen Libyen abstimmen, so sieht es die Res. 2009 (2011) vor.

Die Frage der Fortführung des Militäreinsatzes ist in erster Linie eine politische. Eine völkerrechtliche Frage ist es jedoch, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 39 VNCh noch vorliegen. Daran kann wohl nach dem Tode Muammar al-Gaddafis und dem endgültigen Zusammenbruch des Gaddafi-Regimes gezweifelt werden.

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