Am 11. Juli hat der Sicherheitsrat mit Resolution 2109 (2013) das Mandat der UNMISS bis zum 15. Juli 2014 verlängert. Damit reagiert der Sicherheitsrat auf die anhaltende Gewalt an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan. (Zur UNMISS vgl. hier).

Besonders betont der Sicherheitsrat, dass die UNMISS das primäre Mandat habe, Zivilisten zu schützen. Dazu solle UNMISS “all necessary means” benutzen. Die Formel von “all necessary means” bedeutet die Anwendung militärischer Gewalt, die für den Fall der UNMISS schon länger vom Mandat umfasst ist. Neu ist dieses erneute Ins-Gedächtnis-Rufen durch den Sicherheitsrat, der mit solchen Aufrufen immer verzweifelter wirkt.

Erneut fordert der Sicherheitsrat alle Konfliktparteien auf, die Menschenrechte zu achten. Auch diese Formel ist nicht neu. Aufgerufen sind nicht nur die beiden Konfliktparteien Sudan und Südsudan, sondern auch Rebellengruppen. Deren Bindung an Menschenrechte ist zwar umstritten, lässt sich aber gut begründen. (Eine Untersuchung zur Praxis des Sicherheitsrates vom Kollegen Dominik Steiger, Berlin, wird demnächst im Band “Streitkräfte und nicht-staatliche Akteure”, Nomos 2013, erscheinen. Zum hier vertretenen Ansatz vgl. R. Frau, Überlegungen zur Bindung nicht-staatlicher Gewaltakteure an internationale Menschenrechte, Humanitäres-Völkerrecht-Informationsschriften 2013, S. 13 ff.).

Darüber hinaus scheint es keinen Fortschritt zu geben. Bedauert werden die vielen Toten, die Angriffe auf UN-Truppen, die zögerliche Umsetzung verschiedener Verträge und ähnliche, bereits bekannte Probleme. Diese ergeben sich bereits aus dem Bericht des GEneralsekretärs über die Lage im Südsudan, die der Beschlussfassung über Res. 2109 (2013) vorausgegangen war (Bericht).

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