Der Internationale Strafgerichtshof ist in Sorge um einige seiner Mitarbeiter. Wie berichtet wurde haben libysche Rebellen vier Personen festgenommen, die für das Verteidigerteam für Saif-al-Islam al-Gaddafi arbeiten sollen (Stellungnahme des IStGH hier, Berichte auf Spiegel Online hier und hier). Dabei ist nicht ganz klar, ob es sich um Mitarbeiter des IStGH bzw. der VN oder um unabhängige Rechtsanwälte handelt. Klar ist aber, dass diese in der letzten Woche bei einem Besuch in Zintan, wo al-Gaddafi festgehalten wird, festgenommen worden sind. Die libysche Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass gegen die vier wegen des Verdachts der Spionage ermittelt werde.
Leider war abzusehen, dass sich der Konflikt zwischen dem IStGH und Libyen zuspitzen würde (hier und hier). Die Forderung, Saif-al-Islam al-Gaddafi an den Gerichtshof zu überstellen, ist bereits früh und mehrfach an die neuen Machthaber in Libyen herangetragen worden.
Dass das libysche Rechtssystem generell nicht in der Lage ist, die Gefangenen aus dem Konflikt 2011 in rechtsstaatlicher Weise festzuhalten oder ihnen den Prozess zu machen, ist kürzlich von den VN festgestellt worden (hier in Rn. 72). Es fehlt nicht nur an Kapazitäten, das innerstaatliche Recht entspricht auch nicht dem Stand eines durchschnittlichen Rechtssystems: Strafvorschriften und Verfahrensordnungen fehlen. Darüber hinaus wird das bestehende Recht einseitig zu Lasten ehemaliger/angeblicher Gaddafi-Getreuen angewandt, während Kriegsverbrecher aus den Reihen der Rebellen keinerlei Maßnahmen zu befürchten haben.
Der Vorsitzende des Nationalen Übergangsrates, Mustafa al-Dschalil, birgt ebenso nicht für die Qualität des libyschen Rechtssystems. Bei der Inhaftierung von fünf bulgarischen Krankenschwestern, deren vorgeworfen wurde, unzählige libysche Kinder mit HIV infiziert zu haben, hat er eine maßgebliche Rolle gespielt (hier). Ebenso fragwürdig hat er sich zu den tausenden inhaftierten Libyern geäußert, die als vermeintliche Unterstützer Gaddafis bis heute in mehr als sechzig Geheimgefängnissen Libyens einsitzen (hier in Rn. 30 f.). Zu den ethnischen Säuberungen in Tawergha, die im Laufe des Konflikts 2011 stattfanden, war er der Meinung, dass man dieses den Bürgern von Misrata überlassen und nicht einschreiten sollte (mehr hier in Rn. 66).
Im Interesse der vier Verteidiger und eines rechtsstaatlichen Neubeginns in Libyen ist erforderlich, dass diese unverzüglich freigelassen werden. Die Vorwürfe hören sich konstruiert an. Sollte die libysche Regierung der Aufforderung nicht nachkommen, könnte der Sicherheitsrat einspringen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Konflikt in Libyen alles andere als beendet ist.
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Mai 5, 2014, 12:17