In den letzten Tagen ist es wieder vermehrt zu Gewalt in Darfur gekommen. Bei dem ersten Angriff im Juli sind drei Blauhelme verletzt worden (hier). Nur wenige Tage später wurden zwei Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation während eines Feuergefechts zwischen Regierungstruppen und Rebellen in Nyala getötet (hier). Am Samstag den 13. Juli geriet eine Patrouille der UNAMID in einen Hinterhalt. Dabei wurden sieben Blauhelmsoldaten getötet und 17 Personen verletzt.

Die Angriffe auf Blauhelmsoldaten stellen u. U. Kriegsverbrechen dar, die nach Art. 8 Abs. 2 lit. e) iii IStGH-Statut bestraft werden können. Ohne Beispiel ist das nicht, müssen sich doch für einen Angriff auf Blauhelmtruppen ab Mai 2014 zwei Rebellenführer in Den Haag verantworten (hier). Es zeigt sich daran aber auch, wie wirkungslos die Maßnahmen des IStGH manchmal sein können.

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