Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2040 vom 12. März 2012 erneut die Resolutionslage der aktuellen Entwicklung in Libyen angepasst.

Dabei betont der Sicherheitsrat zwar, wie positiv die Entwicklung oft verläuft. Insbesondere erwartet er von den Wahlen im Juni 2012 einen weiteren Fortschritt.

Er zeigt sich aber besorgt über die Gewalt gegen Kinder und Frauen. So müssten deren Menschenrechte gewährleistet werden. Er verweist dabei auf die menschenrechtlichen und humanitär-völkerrechtlichen Verpflichtungen Libyens. Die dafür Verantwortlichen müssten gefunden und zur Verantwortung gezogen werden.

Warum der Sicherheitsrat auf die humanitär-völkerrechtlichen Verpflichtungen verweist, ist nicht nachvollziehbar. Das humanitäre Völkerrecht ist nur in einem bewaffneten Konflikt anwendbar. In Libyen existiert aber seit dem Herbst letzten Jahres weder ein internationaler noch ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt. Der Verweis des Sicherheitsrates geht hier also fehl (ich gehe nicht davon aus, dass der Sicherheitsrat damit humanitär-völkerrechtliche Verpflichtungen für Friedenszeiten schaffen wollte).

In einem Schritt unter Kapitel VII der VN-Charta verlängert er das Mandat der United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) um ein Jahr, wobei nach sechs Monaten eine Zwischenevaluierung vorgenommen werden soll. Diese UNSMIL soll insb. bei dem Übergang zu einem demokratischen Regierungssystem und bei der Entwaffnung weiter Bevölkerungsteile Hilfe leisten.

Der Sicherheitsrat ändert darüber hinaus das bestehende Waffenembargo und die Vermögenseinfrierungen, ohne diese komplett aufzuheben. Dazu verlängert er auch das Mandat der Expertengruppe, die den 1970-Sanktionsausschuss in seiner Arbeit unterstützt.

Nach jeweils 60 Tagen soll der Generalsekretär dem Sicherheitsrat berichten. Man darf also gespannt bleiben, wie es weitergeht.