Eigentlich sollte im Juli der nächsten Gipfel der Afrikanischen Union (AU) in Malawi stattfinden. Diese Veranstaltung wurde nunmehr von Malawi abgesagt, berichtet Al Jazeera. Grund dafür ist, dass die übrigen Mitgliedstaaten der AU darauf bestanden haben, Omar al-Bashir zu dem Gipfel einzuladen. Al-Bashir wird seit langer Zeit vom IStGH wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord per Haftbefehl gesucht. Malawi ist aber als Vertragsstaat des IStGH-Statuts dazu verpflichtet, al-Bashir festzunehmen und an den IStGH zu überstellen.

Die Absage kann dabei auf zwei Gründe zurückzuführen sein.

Zum einen hat Malawi erst im Dezember 2011 vom IStGH einen Verstoß gegen das Statut bescheinigt bekommen. Denn im Oktober 2011 war al-Bashir zu einem Treffen der Organisation Common Market for Eastern and Southern Africa (COMESA) nach Malawi gekommen und unbehelligt wieder abgereist. Dies aber, so der IStGH, verstieß gegen die Kooperationspflichten Malawis.

Zum anderen soll die Absage auf politischen Druck dritter Staaten zurückzuführen sein. Malawi fürchtet schlicht dass die Hauptgeber von Entwicklungshilfe, die den IStGH unterstützen, weitere Hilfe einstellen würden wenn Malawi erneut gegen seine Kooperationspflichten verstoßen würde.

Zu begrüßen ist aber, dass sich auch in Afrika Widerstand gegen die Straffreiheit von al-Bashir äußert. Die Haftbefehle des IStGH müssen von den Vertragsparteien vollstreckt werden, alles andere ist prima facie eine Verletzung des Statuts. Wenn sich Malawi nun seiner Pflicht bewusst wird und die Entscheidung des IStGH von Dezember 2011 berücksichtigt, so gewinnt der IStGH wieder an Glaubwürdigkeit und Autorität. Es bleibt zu hoffen, dass die AU von ihrer Verweigerungshaltung abrückt.

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