Noch immer hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Vermögenseinfrierungen aus Res. 1970 (2011) nicht aufgehoben. Dennoch kündigen zahlreiche Staaten, darunter auch Deutschland, an, die eingefrorenen Gelder an die Rebellen auszahlen zu wollen.

Es bleibt bei der völkerrechtlichen Lage: Solange der Sicherheitsrat die Gelder nicht freigibt oder der 1970-Ausschuss die Gelder nicht freigibt, ist eine Auszahlung – an wen auch immer! – völkerrechtswidrig.

Leider ist die Homepage des 1970-Ausschusses nicht aktualisiert, so dass nicht klar wird, ob vielleicht solche Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Großbritannien gab allerdings bekannt, eine Freigabe durch die VN erteilt bekommen zu haben. Was darunter zu verstehen ist, bleibt mir unklar.

Update 2.9.: Die FAZ meldet heute auf S. 1 dass der Sanktionsausschuss dem deutschen Antrag entsprochen hat und Gelder in Höhe von 1 Milliarde Dollar freigegeben hat.

Lassen Sie eine Antwort