Am 11. Juli hat der Sicherheitsrat mit Resolution 2109 (2013) das Mandat der UNMISS bis zum 15. Juli 2014 verlängert. Damit reagiert der Sicherheitsrat auf die anhaltende Gewalt an der Grenze zwischen Sudan und Südsudan. (Zur UNMISS vgl. hier). Den Rest des Artikels lesen >

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 16. November das Mandat der UN-Friedensmission in Abyei (UNISFA) bis Ende Mai 2013 verlängert (Sicherheitsratsresolution 2075 (2012)). Den Rest des Artikels lesen >

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich Ende letzter Woche zu dem Konflikt zwischen Sudan und Südsudan geäußert. Vor allem ging es in der Resolution 2047 (2012) um die umstrittene Region Abyei.

Die Maßnahmen des Sicherheitsrates

Diese Region ist seit langem zwischen den beiden Staaten umstritten (mehr dazu hier, hierhier und hier). Zur Beruhigung der Lage (und nicht zu deren endgültigen Klärung) hat der Sicherheitsrat eine demilitarisierte Zone eingerichtet, beide Staaten aufgefordert, ihre Truppen aus der Region zurückzuziehen und einen Grenzsicherungsmechanismus mit eigener Verwaltung und Polizei geschaffen.

Die Maßnahmen hatten bislang keinen Erfolg. Daher zeigt sich der Sicherheitsrat nunmehr besorgt über das Nichtfunktionieren des Grenzsicherungsmechanismus und über die anhaltende Präsenz sudanesischer Truppen in Abyei. Hingegen heißt er den Rückzug südsudanesischer Truppen aus der Region willkommen.

Interessant ist, dass der Sicherheitsrat von einer Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte spricht. Dem muss zugestimmt werden. Denn zwischen den beiden Staaten kam es zur Anwendung militärischer Gewalt, damit zu einem bewaffneten Konflikt und damit zur Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts. Der Sicherheitsrat geht zwar von Angriffen auch auf Zivilisten aus, verschweigt aber, dass diese Kriegsverbrechen darstellen könnten. In Anbetracht der Verantwortlichen in dem Konflikt auf sudanesischer Seite wäre dort etwas mehr Schärfe angebracht gewesen (hier).

Desweiteren verlängert der Sicherheitsrat das Mandat der UN Interim Securiy Force for Abyei (UNISFA) (mehr dazu hier) für zunächst sechs Monate, wobei er sich vorbehält, das Mandat ggf. der aktuellen Lage anzupassen. So kann der Sicherheitsrat reagieren, wenn die beiden Staaten ihren Verpflichten vollständig nachkommen.

Die Maßnahmen der Afrikanischen Union

Etwas schneller als der Sicherheitsrat reagierte der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union. Dieser hatte Ende April eine Entscheidung vorlegt, in der er sich zu dem Konflikt geäußert hat. Der Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 2047 (2012) auf die Entscheidung der Afrikanischen Union Bezug genommen und unterstützt diese voll.

Der AU-Friedens- und Sicherheitsrat gibt der Sorge ganz Afrikas über den Konflikt Ausdruck. Er verlangt u. a., dass die Konfliktparteien alle Gewalt einstellen, ihre Truppen zurückziehen, den Grenzsicherungsmechanismus in Kraft setzen und die Unterstützung der Rebellen im jeweils anderen Staat einstellen. Damit schafft der Friedens- und Sicherheitsrat keine neuen Verpflichtungen, sondern weist auf die schon bestehenden Pflichten der beiden Staaten hin, die sowohl aus dem allgemeinen und humanitären Völkerrecht als auch aus den Resolutionen des Sicherheitsrates stammen. Darüber hinaus fordert die AU die beiden Staaten auf, eine Lösung für die ölreiche Region zu finden. Die AU setzt dabei eine Frist von drei Monaten, nach deren Ablauf eine erneute Beschlussfassung erfolgen soll.

Das Engagement der internationalen Gemeinschaft ist zu begrüßen. Es zeigt deutlich auf, dass der Konflikt zwischen den beiden Staaten nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, auch wenn dies manchmal so scheinen mag. Es bleibt zu hoffen, dass die Lage sich entspannt und die beiden Staaten eine friedliche Lösung finden – und zwar mithilfe der AU oder VN.

Der Sicherheitsrat hat am 2. Mai eine Resolution erlassen, die sich mit dem Konflikt in Heglig befasst (mehr dazu hier). Die Resolution wird auf diesem Blog vorgestellt werden.

Nur kurz möchte ich daher erwähnen, dass der Sicherheitsrat den beiden Staaten nur 48 Stunden zugestand, sich aus den umstrittenen Regionen zurückzuziehen. Die Lage zwischen den beiden Staaten sieht er daher als Gefahr für den Weltfrieden im Sinne des Art. 39 VNCh an, das ist auch richtig so. Sollten die Staaten die Maßnahmen nicht bis heute ergreifen, kündigt der Sicherheitsrat Maßnahmen nach Art. 41 VNCh an, also weitere Sanktionen.

Die schlimmsten Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten: Sudan und Südsudan steuern auf einen bewaffneten Konflikt zu. Dabei hat die Loslösung des Südsudan vom (Rest-)Sudan im Sommer des letzten Jahres die Hoffnung genährt, dass die schwierige Beziehung der beiden Regionen verbessert werden könnte. Allerdings war schon damals absehbar, dass die ungeklärten Fragen um das Öl Anlass für zukünftigen Streit werden würden/könnten.

Dabei bestand durchaus Anlass zur Hoffnung (auch hier in diesem Blog), während andere die Lage – leider – realistischer einschätzen. Die friedliche Staatswerdung des Südsudan sollte die United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS) sicherstellen. Bis heute sind mehr als 5.500 Soldaten, Militärberater und Polizisten im Einsatz, um das Mandat zu erfüllen. Zusätzlich sind nahezu 4.000 Soldaten und Militärberater in der United Nations Interim Security Force for Abyei (UNISFA) im Einsatz. Die UNISFA soll die Demilitarisierung der umstrittenen Region Abyei sichern (mehr hier). Diese Region ist aufgrund der Ölvorkommen zwischen den beiden Staaten umstritten. Zwar wurde durch einen Schiedsspruch des Permanent Court of Arbitration im Jahr 2009 der Großteil der Region dem Sudan zugesprochen, aber nicht alle Probleme wurden gelöst.

Der Konflikt um Heglig

Um einen der ungeklärten Streitpunkte wird derzeit mit Waffengewalt gerungen. Der Präsident des Südsudan, Salva Kiir, hat einen Staatsbesuch in China abgebrochen und von “Krieg” zwischen den beiden Staaten gesprochen. Es handelt sich dabei um die Region um Heglig. Heglig ist eine kleine Stadt, die zum sudanesischen Bundesstaat Süd-Kordofan gehört und an der Grenze zum Südsudan liegt.

 

Quelle: Wikipedia, eigene Ergänzungen

 

Der Südsudan hat im April 2012 die Region um Heglig militärisch besetzt. Begründet wurde diese Operation mit dem Recht des Südsudan auf Selbstverteidigung, denn der Sudan soll zuvor südsudanesisches Territorium angegriffen haben. Der Sudan sieht hingegen in der Aktion eine militärische Aggression. Bereits nach wenigen Tagen zogen sich die südsudanesischen Truppen wieder zurück. Nach den Angaben des Südsudan geschah dies freiwillig, nach sudanesischen Angaben wurden die Truppen aber gewaltsam zurückgeschlagen. So kündigte der Verteidigungsminister des Sudan, Abdel Raheem Muhammad Hussein, bereits vor dem Rückzug an, Heglig mit “allen Mitteln” zurückzuerobern. Dass Hussein vom IStGH per Haftbefehl wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur gesucht wird, sei nur am Rande erwähnt.

Ebenso besorgniserregend ist es, dass Süd-Kordofan von Ahmed Harun regiert wird. Auch Harun wird vom IStGH per Haftbefehl wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur gesucht. Es handelt sich dabei um dieselben Vorwürfe wie gegen Hussein. Als ob dies nicht genug Grund zur Sorge böte, soll er im Konflikt im Heglig bereits Kriegsverbrechen befohlen haben (hier).

Human Rights Watch dokumentiert darüber hinaus, dass der Sudan den Grenzkonflikt mit dem Südsudan zum Anlass nimmt, in Blue-Nile-State, einem seiner Bundesstaaten, unterschiedslose Angriffe gegen die Zivilbevölkerung durchzuführen und dass dort Kriegsverbrechen begangen werden.

Die Reaktion der Staatengemeinschaft

Die Staatengemeinschaft reagiert vor allem durch die Vereinten Nationen auf die Krise. So hat der Präsident des Sicherheitsrates in seinen Erklärungen vom 6. März 2012 und 12. April 2012 die Sorge des Sicherheitsrates über die angespannte Situation geäußert, beide Seiten aufgefordert, ihre jeweiligen Militäraktionen zu stoppen und ihre Truppen aus Abyei zurückzuziehen. In Reaktion auf die Kämpfe um Heglig hat der Sicherheitsrat den Südsudan aufgefordert, seine Truppen zurückzuziehen.

Eine Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen wurde bislang nicht verabschiedet (und, soweit ersichtlich) auch nicht vorgeschlagen. Dafür ist erforderlich, dass der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Weltfriedens feststellt. Militärische Gewalt zwischen zwei Staaten, die noch dazu von martialischen Äußerungen von beiden Konfliktparteien begleitet wird, stellt eine solche Gefahr dar. Dies erkennt auch der Präsident des Sicherheitsrates, wenn er in der letzten Erklärung eben dies feststellt. Darüber hinaus kündigte er an, bei Bedarf weitere Schritte zu ergreifen. Damit ist eine Resolution nach Kapitel VII der Charta gemeint. Welche konkreten Maßnahmen aber getroffen werden könnten, verschweigt der Präsident.

Der Konflikt um Heglig und der IStGH

Weder der Sudan noch der Südsudan sind Vertragsparteien des IStGH-Statuts. Eine strafrechtliche Aufarbeitung oder Begleitung des Konfliktes zwischen den beiden Staaten kommt daher nicht in Betracht.

Daran ändert auch die Sicherheitsratsresolution 1593 (2005) nichts, durch welche die Situation in Darfur an den IStGH überwiesen wurde (mehr hier). Zwar ist lokal nicht genau bestimmt, was zu der “Situation” gehört. Allerdings ist erforderlich, dass ein Bezug zu dem Konflikt in Darfur vorliegt. Kommt es aber im Verlauf der Gefechte um Heglig oder Abyei zu Kriegsverbrechen, so dürfte ein solcher Bezug nicht zu erkennen sein.

Auch hat der Sudan wenig Interesse daran, einseitig die Zuständigkeit des IStGH für den Konflikt um Heglig zu begründen. Dies wäre durch eine ad-hoc-Anerkennung, begrenzt eben auf diesen Konflikt, möglich. Damit würde sich der Sudan aber in Widerspruch zu seiner Ablehnung des Gerichtshofs im Darfur-Konflikt setzen, und daher ist eine solche Anerkennung illusorisch. Eine Anerkennung durch den Südsudan würde auf den Konflikt um Heglig keine Auswirkungen haben, da Heglig nun einmal nicht im Südsudan, sondern im Sudan liegt.

Eine erneute Überweisung durch den Sicherheitsrat an den IStGH ist illusorisch. Daneben ist fraglich, ob eine solche Überweisung überhaupt Sinn ergeben würde. Immerhin werden zwei der Beteiligten bereits mit Haftbefehlen des IStGH gesucht, Harun sogar schon seit 2007. Daran ist deutlich zu erkennen, welchen Abschreckungseffekt die Haftbefehle haben. Bevor der Sicherheitsrat also eine neue Front eröffnet und dem IStGH mehr Arbeit zumutet, sollte der Sicherheitsrat den bestehenden Haftbefehlen zu mehr praktischer Wirksamkeit verhelfen. (Seine Überweisung hat der Sicherheitsrat wohl schon verdrängt: In der neusten Darfur-Resolution, Res. 2035 (2012) vom 17. Februar 2012, werden weder die Res. 1593 (2005) noch der IStGH erwähnt.)

Ergebnis

Die Spannungen zwischen den beiden Staaten werden auch in den nächsten Monaten zu weiterer Gewalt führen. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatengemeinschaft entschlossen handeln wird und dass zumindest ein ausgewachsener bewaffneter Konflikt verhindert wird.

Am Donnerstag hat der Chefankläger des IStGH dem Sicherheitsrat seinen regelmäßigen Bericht über den Stand der Darfur-Situation vor dem IStGH erstattet.

Neuer Verdächtiger

Zu Beginn berichtet der Ankläger davon, dass ein Haftbefehl gegen einen weiteren Verdächtigen beantragt worden sei. Der derzeitige Verteidigungsminister des Sudan Abdel Raheem Muhammad Hussein stehe unter Verdacht, zu Beginn des Krieges Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit befohlen zu haben. Die Vorwürfe deckten sich dabei mit denen gegen Ahmed Harun und Ali Kushayb (vgl. Analyse Nr. 2).

Hussein war zu Beginn des Darfur-Kinfliktes Innenminister des Sudan und Sonderrepräsentant des Präsidenten in Darfur, ausgestattet mit allen präsidialen Kompetenzen. Einige dieser Kompetenzen soll Hussein an Harun delegiert haben. Hussein sei somit verantwortlich für die Taten des Sicherheitsapparates in Darfur.

Es ist zu begrüßen, dass der Ankläger einen weiteren Verdächtigen, der noch immer in Regierungsverantwortung steht, benannt hat und ein Verfahren gegen diesen anstrengt. Weniger begrüßenswert ist es, dass der Antrag ausdrücklich auch ergeht, um die sudanesische Zentralregierung dazu zu bewegen, Ahmed Harun zu verhaften und an den IStGH auszuliefern.

Stand der laufenden Verfahren

Das Verfahren gegen Banda und Jerbo werde derzeit weiter vorbereitet. Als möglichen Termin für den Start der mündlichen Verhandlung nannte der Ankläger die erste Jahreshälfte 2012. Allerdings habe man sich auf einige wenige Punkte geeinigt, die verhandelt werden sollen. Es geht dabei vor allem um den Angriff auf einen Stützpunkt der AU in Haskanita im September 2007. Sollte der Gerichtshof feststellen, dass die AMIS sich rechtmäßig in Darfur aufgehalten haben, dann sei der Angriff unrechtmäßig – die Verdächtigen stellen in Aussicht, sich in diesem Fall schuldig zu bekennen. Der Ankläger nimmt leider keine Stellung zum Verfahrensstand der anderen Fälle. Dies ist misslich, müssen diese Verfahren doch auch vorangetrieben werden.

Überwachung der Situation in Darfur

Allem voran überwache die Anklagebehörde die Tätigkeiten des Verteidigungsministeriums und dessen Chef. Es bestehe weiterhin die Gefahr, dass dieser seine Position ausnutze, um Verbrechen zu begehen. Daneben bestehe der Verdacht auf Verbrechen gegen humanitäre Helfer in Darfur und auf den Einsatz von Kindersoldaten.

Seine tiefe Besorgnis drückt der Ankläger auch über Vorfälle aus, in denen Zivilisten direkt angegriffen wurden. Nach humanitärem Völkerrecht ist dies grundsätzlich verboten und streng zu ahnden. Insoweit ist dem Ankläger zuzustimmen.

Verstoß gegen Kooperationspflichten

Anfang dieser Woche hat die Vorverfahrenskammer I des IStGH festgestellt, dass sowohl Malawi (hier) als auch der Tschad (hier) gegen ihre Kooperationspflichten verstoßen hätten, indem sie Omar al-Bashir bei dessen Besuch in ihren Staaten nicht festgenommen und an den IStGH überstellt hätten. Eine gewohnheitsrechtliche Ausnahme von der Immunität amtierender Staatsoberhäupter bestehe nicht. Diese Entscheidung ist im Ergebnis zu begrüßen. Denn auf jeden Fall hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine etwaige Immunität al-Bashirs durch die Überweisungsresolution 1593 (2005) aufgehoben. Allerdings ist fraglich, ob eine solche Immunität wirklich besteht (zur näheren Begründung s. meine Ausführungen hier auf S. 791).

Die Staatenwerdung des Südsudan hat die Staatengemeinschaft begleitet. Dazu gehört auch die “UN Interim Security Force for Abyei“,kurz UNISFA, die die umstrittene Region Abyei schützen soll. Das Mandat der UNISFA aus der Sicherheitsratsresolution 1990 (2011) vom 27.6.2011 umfasst vor allem dieÜberwachung der Entmilitarisierung von Abyei, die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und den Schutz der Erdölförderanlagen (näheres hier).

Ende November hat der VN-Generalsekretär dem Sicherheitsrat Bericht über die Situation erstattet (S/2011/741 vom 27.11.2011, hier). Die Situation in Abyei sei stabil, aber unvorhersehbar. Zwar sei die Region weitestgehend demilitarisiert, was auch den regelmäßigen Patrouillen der UNISFA zu verdanken sei. Aber vereinzelt sind Soldaten der SLPA und Einheiten der südsudanesischen Polizei dort zu finden. Gerade jetzt, wo die Rückkehr der Vertriebenen eingesetzt habe, stelle die Präsenz der Soldaten und Polizisten aber ein Risiko dar. Noch immer sträubten sich die Parteien des Konflikts, der Sudan und Südsudan, das Abkommen vom 20.6.2011 über Abyei zu implementieren. Von einer gemeinsamen Übergangsverwaltung sei man weit entfernt. Die humanitäre Situation der mehr als 110.000 Flüchtlingen habe sich ebenfalls stabilisiert. Der Generalsekretär empfahl abschließend, das Mandat der UNSIFA um weitere sechs Monate zu verlängern.

Der Sicherheitsrat hat daraufhin das Mandat der UNISFA ausgeweitet. Nunmehr ist die Schutztruppe auch zur Überwachung einiger anderer Abkommen zuständig, die die beiden Konfliktparteien seit dem Erlass der Res. 1990 (2011) geschlossen haben. Ausdrücklich verlängert hat der Sicherheitsrat das Mandat nicht. Da aber das Mandat ausgeweitet wurde, kann es nur bedeuten, dass der Sicherheitsrat die Verlängerung auf unbestimmte Zeit beschlossen hat. Rechnet der Sicherheitsrat also mit langer Präsenz der UNISFA in Abyei?

 

 

SR Res. 2024 (2011) vom 14.12.2011

Wenige Tage vor der geplanten Unabhängig des Südsudans versucht die internationale Gemeinschaft, einen friedliche Loslösung zu ermöglichen. Streitgegenstand zwischen dem Staat in statu nascendi Südsudan und dem (Rest-) Sudan ist nach wie vor die erdölreiche Region Abyei.

Die beiden Konfliktparteien haben am 20. Juni 2011 in Addis Abeba das „Abkommen zwischen der Regierung Sudans und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung über vorläufige Regelungen für die Verwaltung und Sicherheit des Gebietes Abyei“ geschlossen, das als vorläufiges Abkommen gerade keine Antworten auf die Fragen nach dem endgültigen Verbleib der Region und der Ausbeutung des Erdöls gibt. Zur Lösungen verweisen die Parteien auf die bereits verschobene – und immer weniger realistische werdende – Volksabstimmung in Abyei und den Schiedsspruch des Permanent Court of Arbitration aus dem Jahr 2009. Geregelt werden hingegen die Entmilitarisierung Abyeis, die gemeinsame Verwaltung des Gebiets einschließlich einer gemeinsamen Polizeitruppe, das Rückkehrrecht der Binnenflüchtlinge und die Stationierung einer internationalen Sicherheitstruppe, die von den Vereinten Nationen entsandt werden soll.

Der Sicherheitsrat hat daraufhin am 27. Juni 2011 reagiert und einstimmig die Resolution 1990 (2011) verabschiedet. Kerninhalt dieser Resolution ist die Entsendung der UN Interim Securiy Force for Abyei (UNISFA) für zunächst sechs Monate. Diese setzt sich aus bis zu 4.200 Soldaten und 50 Polizisten zusammen, die von Äthiopien gestellt werden, und soll „eine angemessene zivile Unterstützung“ erfahren. Deren Mandat umfasst die Überwachung der Entmilitarisierung Abyeis, die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden (insb. dem zu schaffenden Polizeidienst von Abyei), humanitäre Hilfsaufgaben und den Schutz der Erdölinfrastrukur, der gemeinsam mit der Polizei erfolgen soll. Robust wird das Mandat durch einen Teil, der nach Kapitel VII VNCh beschlossen wurde. Davon umfasst sind die Herstellung/Wahrung allgemeiner Sicherheit in Abyei, der Schutz der UNISFA- und anderen VN-Mitarbeiter und v. a. der Schutz solcher „Zivilpersonen, die unmittelbar von körperlicher Gewalt bedroht sind“. Die UNISFA wird autorisiert, Abyei vor dem Eindringen nicht autorisierter Elemente zu schützen, wie dies in dem Abkommen festgelegt wurde: also vor allem eine Rückkehr süd- oder „rest-“ sudanesischer Soldaten zu verhindern und damit weitere Gewalt auszuschließen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand soll die UNISFA am 8. Juli voll einsatzbereit sein – einen Tag vor der geplanten Unabhängigkeit.

Ob die UNISFA einen friedlichen Start in die Unabhängigkeit gewährleisten kann, wird sich zeigen. Optimistisch stimmt dabei, dass sich die Konfliktparteien aus der Region zurückziehen müssen und dies nunmehr vom Sicherheitsrat auch ausdrücklich anerkannt wurde. Leider hat die UNISFA nicht auch ausdrücklich das Mandat, die Rückkehr der Binnenflüchtlinge sicherzustellen. Allein über die „Generalklausel“ zum Schutz der bedrohten Zivilbevölkerung kann bewirkt werden, dass den Flüchtlingen eine sichere Rückkehr ermöglicht wird.

Deutscher Text der Resolution 1990 (2011)

Abkommen vom 20.6.2011

Entscheidung des Permanent Court of Arbitration

Erneuter Streit im Sudan: Öl, Abyei und Kordofan – Teil 1

Erneuter Streit im Sudan: Öl, Abyei und Kordofan – Teil 2

Update 13.7.: Dieser Text ist in aktualisierter Version vom IFHV der Uni Bochum als Bofax Nr. 389D herausgegeben worden. (Link)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich am Montag mit der Lage in Abyei befasst und eine Resolution nach Kapitel VII der Charta erlassen. In den nächsten Tagen werde ich mich damit befassen und die Ergebnisse hier veröffentlichen.

Diejenigen, die sich die Resolution ansehen wollen, finden sie auf den Seiten des Sicherheitsrates (eine direkte Verlinkung ist leider nicht möglich).

s. auch “Erneuter Streit im Sudan: Öl, Abyei und Kordofan – Teil 1″

Kurz vor der geplanten Unabhängigkeitserklärung des Südsudans ist der Streit um das Öl und dessen Export aus dem Südsudan nicht beigelegt. Die FAZ berichtet heute auf S. 1 f. davon, dass sich der zukünftige neue Staat und der Nordsudan (ab dem 9. Juli also der „Restsudan”) noch immer nicht über den Preis für die Nutzung der nordsudanesischen Pipelines einigen konnten. Der Südsudan ist darauf dringend angewiesen, um das Öl zu exportieren.

Damit ist auch eine Lösung des Konflikts um Abyei, der Region, in der das Öl zu finden ist, weit entfernt. Nordsudanesische Truppen halten das Gebiet nach wie vor besetzt.

Aus der Region Südkordofan werden Vorwürfe laut, wonach die Armee der Zentralregierung „ethnische Säuberungen“ durchführen soll. Der Erzbischof der Provinz Südkordofan, Gassis, beschuldigt die Regierung,  einen „Krieg gegen das Volk der Nuba“ zu führen. Die FAZ berichtet:

„Vor rund zehn Tagen hatte die nordsudanesische Armee dort eine Offensive gegen bewaffnete Gruppen begonnen, die im Bürgerkrieg für den Süden gekämpft haben und sich jetzt weigern, ihre Waffen abzugeben.” Hört sich so an, wie zu Beginn des Konflikts in Darfur, nur mit vertauschten Rollen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Konflikte bald beigelegt werden können.